
Verpfändung von Rechten. Auch Rechte, also unkörperliche Sachen, sind verpfändbar. Hier ist, ähnlich wie beim Verkauf von Forderungen, als Publizitätsakt der Schuldner von der Verpfändung zu verständigen. Um die Verpfändung einer Forderung handelt es sich auch beispielsweise bei der Verpfändung `eines Sparbuches`. Hier ist der Wert der kö...
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